Neurofeedback zur ADHS-Therapie

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Kosten und Kostenerstattung bei gesetzlich Krankenversicherten

Bislang ist die Neurofeedback-Therapie keine Kassenleistung. 

Es lohnt sich jedoch trotzdem, mit Ihrer Krankenkasse zu sprechen. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten nämlich, wenn das Training im Rahmen einer Verhaltenstherapie von einem Psychologen / Psychotherapeut oder Psychiater mit verhaltenstherapeutischer Ausbildung durchgeführt wird. Sie müssen jedoch vor Beginn der Behandlung einen entsprechenden Antrag stellen. 

Auf ärztliches Rezept kann die Therapie auch von Ergotherapeuten durchgeführt werden. Ihr Arzt / Kinderarzt bzw. Kinder- und Jugendpsychiater kann Ihnen eine Verordnung für eine "psychisch-funktionelle Behandlung" oder eine "sensomotorisch-perzeptive Behandlung" in der ergotherapeutischen Praxis ausstellen. Im Rahmen dieser Behandlungen darf Neurofeedback durchgeführt werden.